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BGH Beschluss v. - 1 StR 631/10

Gesetze: § 231 Abs 2 StPO, § 371 Abs 1 AO

Steuerstrafverfahren: Eigenmächtigkeit des Entfernens bei Verhandlungsunfähigkeit infolge eines Suizidversuchs; Wirksamkeit einer Selbstanzeige mit geringfügigen Abweichungen vom vorgeschriebenen Inhalt

Leitsatz

1. Eigenmächtigkeit des Entfernens im Sinne von § 231 Abs. 2 StPO kann vorliegen, wenn der Angeklagte aufgrund einer mittelgradigen depressiven Episode einen Suizidversuch unternimmt, der zu seiner Verhandlungsunfähigkeit führt .

2. Zur Wirksamkeit von Selbstanzeigen mit geringfügigen Abweichungen von dem in § 371 Abs. 1 AO für Selbstanzeigen vorgeschriebenen Inhalt .

Fundstelle(n):
AO-StB 2011 S. 356 Nr. 12
BB 2011 S. 3106 Nr. 50
BFH/NV 2011 S. 2221 Nr. 12
KÖSDI 2012 S. 17773 Nr. 2
NJW 2011 S. 3249 Nr. 44
NJW 2011 S. 8 Nr. 38
StBW 2011 S. 1030 Nr. 23
StBp. 2013 S. 177 Nr. 6
wistra 2011 S. 428 Nr. 11
MAAAD-91363

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