Steuerstrafverfahren: Eigenmächtigkeit des Entfernens bei Verhandlungsunfähigkeit infolge eines Suizidversuchs; Wirksamkeit einer Selbstanzeige mit geringfügigen Abweichungen vom vorgeschriebenen Inhalt
Leitsatz
1. Eigenmächtigkeit des Entfernens im Sinne von § 231 Abs. 2 StPO kann vorliegen, wenn der Angeklagte aufgrund einer mittelgradigen depressiven Episode einen Suizidversuch unternimmt, der zu seiner Verhandlungsunfähigkeit führt .
2. Zur Wirksamkeit von Selbstanzeigen mit geringfügigen Abweichungen von dem in § 371 Abs. 1 AO für Selbstanzeigen vorgeschriebenen Inhalt .
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Fundstelle(n): AO-StB 2011 S. 356 Nr. 12 BB 2011 S. 3106 Nr. 50 BFH/NV 2011 S. 2221 Nr. 12 KÖSDI 2012 S. 17773 Nr. 2 NJW 2011 S. 3249 Nr. 44 NJW 2011 S. 8 Nr. 38 StBW 2011 S. 1030 Nr. 23 StBp. 2013 S. 177 Nr. 6 wistra 2011 S. 428 Nr. 11 MAAAD-91363