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BGH Urteil v. - VII ZR 207/09

Gesetze: § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 768 BGB

VOB-Vertrag: AGB-Klausel des Auftraggebers über die Befugnis des Auftragnehmers zur Ablösung eines Sicherheitseinbehalts nur gegen Stellung einer Bürgschaft mit Einredeverzicht

Leitsatz

Eine in einem VOB-Vertrag enthaltene Klausel des Auftraggebers, mit der "zur Sicherung der vertragsgemäßen Abwicklung der Leistungen nach der Abnahme, insbesondere Gewährleistung", eine Sicherung von 5 % der Abrechnungssumme vereinbart wird und Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede gemäß § 768 BGB auszustellen sind, ist unwirksam .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 6 Nr. 39
NJW-RR 2011 S. 1526 Nr. 22
WM 2011 S. 1697 Nr. 36
ZIP 2011 S. 1904 Nr. 40
VAAAD-91373

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