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BAG Beschluss v. - 7 ABR 10/10

Gesetze: § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 99 Abs 1 S 2 BetrVG, § 101 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, Art 9 Abs 3 GG, § 3 TVG, § 4 Abs 1 S 1 TVG

Eingruppierung und betriebliche Vergütungsordnung

Leitsatz

Für die betriebliche Mitbestimmung nach § 99 Abs. 1 BetrVG kommt es nicht auf einen Anspruch des einzelnen Arbeitnehmers auf die Anwendung des Tarifvertrags, sondern darauf an, ob die Vergütungsordnung im Betrieb gilt. Ist das der Fall, ist der Arbeitgeber betriebsverfassungsrechtlich verpflichtet, eine Eingruppierung vorzunehmen und hieran den Betriebsrat zu beteiligen.

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 2420 Nr. 39
NJW 2011 S. 8 Nr. 43
VAAAD-91415

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