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BAG Urteil v. - 9 AZR 201/10

Gesetze: § 106 S 1 GewO, § 6 Abs 1 SchulG NW, § 10 SchulG NW, § 7 Abs 2 SchulG NW, § 72 Abs 4 S 1 Nr 1 PersVG NW 1974, § 72 Abs 4 S 1 Nr 2 PersVG NW 1974, § 72 Abs 4 S 1 Nr 4 PersVG NW 1974, § 72 Abs 4 S 1 Nr 5 PersVG NW 1974, § 242 BGB

Anspruch eines Musikschullehrers auf Arbeitsbefreiung an beweglichen Ferientagen - Änderung einer Arbeitsanweisung - Schulbegriff

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Pflicht der Beklagten, den Kläger an beweglichen Ferientagen von der Arbeitspflicht, hilfsweise der Unterrichtspflicht freizustellen, sowie um die Feststellung, dass die Musik- und Kunstschule der Beklagten eine öffentliche Schule iSd. § 6 Abs. 2 Satz 1 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ist.

Fundstelle(n):
FAAAD-91416

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