Anwendbarkeit des versicherungsrechtlichen Vollstreckungsverbots auf die zwischen Erstversicherung und Rückversicherer vereinbarte quartalsweise Saldierung ihrer wechselseitigen Forderungen; Zulässigkeit der Aufrechnung des Rückversicherers mit rückständigen Prämienforderungen bei Insolvenz des Erstversicherers
Leitsatz
Tatbestand
Der Kläger ist der Insolvenzverwalter einer Versicherungsgesellschaft (im Folgenden: Schuldnerin), die mit der Beklagten als Rückversicherer mehrere - obligatorische und fakultative - Rückversicherungsverträge geschlossen hatte. Noch vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. September 2006 hatte die Beklagte diese Verträge am 16. August 2006 fristlos gekündigt. Der Kläger nimmt die Beklagte aus den obligatorischen proportionalen Rückversicherungsverträgen auf Grundlage zweier Abrechnungen vom 14. November 2006 (betreffend die Monate Juli und August 2006) und vom 25. Januar 2007 (betreffend die Monate September bis Dezember 2006) auf Zahlung zum Ausgleich von Schadenleistungen für die Monate Juli bis Dezember 2006 in Höhe von 85.931,82 € in Anspruch. Die zugrunde liegenden, für alle proportionalen Rückversicherungsverträge vereinbarten Allgemeinen Bestimmungen enthalten zur Abrechnung in Art. 8 die folgenden Klauseln:
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2011 S. 6 Nr. 40 ZIP 2011 S. 5 Nr. 37 ZAAAD-91431