Gesetze: Art 3 Abs 1 GG, § 2 Abs 1 S 3 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5, § 13 Abs 3 S 1 Alt 2 SGB 5 vom , § 27a Abs 1 SGB 5, § 27a Abs 3 SGB 5, § 27a Abs 4 SGB 5 vom , § 92 Abs 1 S 2 Nr 10 SGB 5, Nr 8 KBRL, Nr 10.5 KBRL, Nr 11.5 KBRL
Krankenversicherung - Richtlinien über künstliche Befruchtung - ICSI - kein Anspruch des Versicherten gegenüber Krankenkasse bei Nichterfüllung der festgelegten Grenzwerte für Indikation - Rechtmäßigkeit der Grenzwerte auch für Fälle uneinheitlicher Befunde - Verfassungsmäßigkeit
Leitsatz
1. Versicherte haben gegen ihre Krankenkasse keinen Anspruch auf eine künstliche Befruchtung mittels ICSI, wenn die in den Richtlinien über künstliche Befruchtung rechtmäßig festgelegten Grenzwerte für die Indikation nicht erfüllt sind.
2. Die Richtlinien über künstliche Befruchtung haben im August 2006 rechtmäßige Grenzwerte für die ICSI-Indikation auch für Fälle uneinheitlicher Befunde festgelegt.