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BFH Beschluss v. - I B 108/10

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, KStG § 8 Abs. 4, KStG § 8c Abs. 1, BGB § 133

Fortbestand der Verlustabzüge bei einer sog. Abwärtsverschmelzung; Fortführung des Geschäftsbetriebs mit überwiegend neuem Betriebsvermögen

Leitsatz

Der bei der sog. Abwärtsverschmelzung stattfindende Wechsel der Inhaberschaft an den Anteilen der Tochtergesellschaft von der bisherigen Muttergesellschaft auf deren Gesellschafter ist mit einer Anteilsübertragung im Sinne des Regelbeispiels des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996 n.F. vergleichbar.
Eine Fortführung des Geschäftsbetriebs mit dem zugeführten Betriebsvermögen liegt bei der Abwärtsverschmelzung unabhängig davon vor, ob der verlustverursachende Geschäftsbetrieb der aufnehmenden Gesellschaft und das zugeführte Betriebsvermögen der vormaligen Muttergesellschaft als selbständige Betriebszweige oder als betriebswirtschaftliche Einheit fortgeführt werden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 1924 Nr. 11
EStB 2011 S. 399 Nr. 11
GmbH-StB 2011 S. 356 Nr. 12
GmbHR 2011 S. 1111 Nr. 20
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2011 S. 766
AAAAD-91743

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