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BFH Beschluss v. - III R 46/09

Gesetze: FGO § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a

Anforderung an eine ausreichende Revisionsbegründung

Leitsatz

Die Revisionsklägerin (hier: eine Familienkasse) muss sich mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinandersetzen und darlegen, weshalb sie diese für unrichtig hält.
Die Weisungsgebundenheit der Familienkasse entbindet sie nicht von den Verpflichtungen, die Revision den Anforderungen des § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO entsprechend zu begründen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 1906 Nr. 11
HFR 2011 S. 1143 Nr. 10
IAAAD-91749

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