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BFH Beschluss v. - V B 88/10

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 118 Abs. 2, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage nur bei Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 1919 Nr. 11
TAAAD-91754

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