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FinMin Schleswig-Holstein - VI 313 - S 2285 - 26 Kurzinfo ESt 12/2011

Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 EStG; Veröffentlichung der , und )

In seinen vorstehenden Urteilen hat der BFH seine bisherige Rechtsauffassung, nach der die Bedürftigkeit einer unterstützten Person im Rahmen einer typisierenden Betrachtungsweise dem Grunde nach unterstellt werden konnte (sog. Abstrakte Betrachtungsweise), aufgegeben. Vielmehr sei die Bedürftigkeit der unterhaltenen Person jeweils konkret zu bestimmen und könne nicht typisierend unterstellt werden (konkrete Betrachtungsweise). Insbesondere sei in jedem Einzelfall das Bestehen einer Erwerbsobliegenheit zu prüfen. Lediglich bei Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende haushaltsführende Ehefrau sei weder die Bedürftigkeit noch die Erwerbsobliegenheit der Ehefrau zu prüfen, da sich der zivilrechtliche Ehegattenunterhalt insoweit vom Verwandtenunterhalt unterscheide.

Die Urteile und sind mittlerweile im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden (BStBl 2011 I S. 115 und S. 116). Das Urteil ist auf der Internetseite des BMF in die Liste der im Bundessteuerblatt zu veröffentlichenden Urteile aufgenommen worden.

Da die Urteile zu Auslandssachverhalten ergangen sind, ist an der vereinfachenden Richtlinienregelung R 33a.1 Abs. 1 Satz 4 EStR für Inlandssachverhalte fe...

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