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BAG Urteil v. - 7 AZR 252/10

Gesetze: § 17 S 2 TzBfG, § 6 S 2 KSchG, § 17 S 1 TzBfG, § 6 S 1 KSchG, § 14 Abs 4 TzBfG, § 126 BGB

(Befristungskontrollklage - Verstoß des Arbeitsgerichts gegen die Hinweispflicht aus § 17 S 2 TzBfG i.V.m. § 6 S 2 KSchG)

Leitsatz

Verstößt das Arbeitsgericht gegen die Hinweispflicht aus § 17 Satz 2 TzBfG, § 6 Satz 2 KSchG, hat das Landesarbeitsgericht selbst zu prüfen, ob die Befristung des Arbeitsvertrags gegen weitere, in der Klagefrist nicht geltend gemachte Unwirksamkeitsgründe verstößt. Es muss die Sache nicht an das Arbeitsgericht zurückverweisen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 2484 Nr. 40
BAAAD-92103

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