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BVerwG Urteil v. - 2 C 16/10

Gesetze: § 13 Abs 2 DG NW 2004, § 13 Abs 3 DG NW 2004, § 3 DG NW 2004, § 128 VwGO, § 318 StPO, § 83 Abs 1 BG NW vom , § 57 S 3 BG NW vom , § 370 Abs 1 AO, § 371 AO

Beamtendisziplinarrecht: Außerdienstliche Steuerhinterziehung; prognostische Gesamtwürdigung; Disziplinarmaßnahme

Leitsatz

1. Die VwGO lässt die Beschränkung der Berufung auf das Disziplinarmaß in Disziplinarklageverfahren nicht zu.

2. Bei außerdienstlichen Steuerhinterziehungen kommt bei einem Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger Höhe die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts in Betracht.

3. Auch bei enormer Höhe des Hinterziehungsbetrags kann die höchste Disziplinarmaßnahme nicht verhängt werden, wenn der Milderungsgrund der freiwilligen Offenbarung (Selbstanzeige aus freien Stücken) eingreift.

4. Dies gilt bei einer Selbstanzeige aus Furcht vor Entdeckung nur dann, wenn weitere mildernde Umstände von erheblichem Gewicht hinzutreten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 2222 Nr. 12
NJW 2011 S. 8 Nr. 41
wistra 2012 S. 37 Nr. 1
PAAAD-92185

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