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BFH Urteil v. - I R 29/10

Gesetze: DBA Schweiz Art. 15 Abs. 4, DBA Schweiz Art. 15a, DBA Schweiz Art. 16, DBA Schweiz Art. 24 Abs. 1 Nr. 1, DBA Schweiz Art. 24 Abs. 1 Nr. 2, FGO § 118 Abs. 2, FGO § 143 Abs. 2

Vergütungen eines Delegierten einer Schweizerischen Kapitalgesellschaft (Mitglied des Verwaltungsrates)

Leitsatz

1. Art. 16 DBA-Schweiz 1992 ist nur dann anwendbar, wenn die Aufgaben eines Verwaltungsratsmitglieds sich auf die Überwachung der Geschäftsleitung beschränken. Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz 1992 tritt nicht hinter Art. 16 DBA-Schweiz 1992 zurück.
2. Vergütungen eines Delegierten einer Schweizerischen Kapitalgesellschaft (Mitglied des Verwaltungsrates), die auf der Grundlage eines Anstellungsvertrages für die geschäftsführende Tätigkeit gezahlt werden, unterfallen Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz 1992.
Vergleichbar .

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