Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung und Vergütung sozialpädiatrischer Zentren - Sicherstellung einer ausreichenden sozialpädiatrischen Versorgung durch die Einbeziehung anderer Planungsbereiche - keine Übertragung der zu § 116 SGB 5 entwickelten Grundsätze auf Institutsermächtigung - Verifizierung der zur Bedarfsermittlung gemachten Angaben
Leitsatz
1. Für Ermächtigung und Vergütung sozialpädiatrischer Zentren sind §§ 119, 120 Abs 2 ff SGB 5 maßgebend.
2. Bei der Beurteilung, ob die sozialpädiatrische Versorgung bereits durch bestehende sozialpädiatrische Zentren sichergestellt ist, sind auch solche in anderen Planungsbereichen einzubeziehen.
3. Die zu § 116 SGB 5 entwickelten Grundsätze können nicht ohne Weiteres auf Institutsermächtigungen übertragen werden. Unanwendbar ist zB der Grundsatz in der Regel zweijähriger Befristung.