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FG München Beschluss v. - 14 V 188/11

Gesetze: FGO § 114

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach Ende der einer unrechtmäßigen Versteigerung

Leitsatz

1. Durch die Versteigerung ist die Zwangsvollstreckung abgeschlossen worden, unabhängig davon, ob diese letzte Vollstreckungsmaßnahme rechtmäßig war oder nicht.

2. Ein danach gestellter Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ist gegenstandslos geworden, weil der begehrte gerichtliche Rechtsschutz tatsächlich nicht mehr gewährt werden kann (, BFH/NV 1986, 611).

Tatbestand

Fundstelle(n):
RAAAD-92582

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