Kein Abzug von Beiträgen eines gesetzlich rentenversicherten
Kindes zur VBL-Pflichtversicherung bei der Grenzbetragsprüfung
Leitsatz
1. Ist ein Kind in der gesetzlichen Rentenversicherung
pflichtversichert, sind seine auf tarifvertraglichen Vorschriften beruhenden
Beiträge zur VBL-Pflichtversicherung bei der Prüfung, ob seine Einkünfte und
Bezüge den Jahresgrenzbetrag überschreiten, nicht abziehbar. 2.
Nur durch die Einbeziehung der Umlage an die Zusatzversorgungskasse (ZVK) in
die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag wird eine Ungleichbehandlung in
den Fällen vermieden, in denen sich das Kind in Berufsausbildung befindet, in
der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist und sich zusätzlich
privat gegen dieselben Risiken versichert, wie sie die ZVK
abdeckt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2011 S. 1852 Nr. 11 DStZ 2011 S. 774 Nr. 21 EStB 2011 S. 401 Nr. 11 StBW 2011 S. 969 Nr. 22 DAAAD-92620