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BFH Urteil v. - III R 41/09

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1, EStG § 2

Kein Abzug von Beiträgen eines gesetzlich rentenversicherten Kindes zur VBL-Pflichtversicherung bei der Grenzbetragsprüfung

Leitsatz

1. Ist ein Kind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, sind seine auf tarifvertraglichen Vorschriften beruhenden Beiträge zur VBL-Pflichtversicherung bei der Prüfung, ob seine Einkünfte und Bezüge den Jahresgrenzbetrag überschreiten, nicht abziehbar.
2. Nur durch die Einbeziehung der Umlage an die Zusatzversorgungskasse (ZVK) in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag wird eine Ungleichbehandlung in den Fällen vermieden, in denen sich das Kind in Berufsausbildung befindet, in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist und sich zusätzlich privat gegen dieselben Risiken versichert, wie sie die ZVK abdeckt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 1852 Nr. 11
DStZ 2011 S. 774 Nr. 21
EStB 2011 S. 401 Nr. 11
StBW 2011 S. 969 Nr. 22
DAAAD-92620

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