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BMF - IV D 3 - S 7141/08/10001 BStBl 2011 I S. 980

Umsatzsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG); Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung; - (BStBl II S. 769) und - (BStBl 2011 II S. 846)

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Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zur Anwendung des , BStBl 2011 II S. 769, und des , BStBl 2011 II S. 846, in Abschnitt 6a.2 Abs. 3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom , der zuletzt durch das , BStBl 2011 I S. 910, geändert worden ist, folgender neuer Satz 7 angefügt:

7Dient der Verstoß gegen die Nachweispflichten nach § 6a Abs. 3 UStG aber dazu, die Identität des Abnehmers der innergemeinschaftlichen Lieferung zu verschleiern, um diesem im Bestimmungsmitgliedstaat eine Mehrwertsteuerhinterziehung zu ermöglichen, kann der Unternehmer die Steuerbefreiung für die innergemeinschaftliche Lieferung auch nicht aufgrund des objektiven Nachweises ihrer Voraussetzungen in Anspruch nehmen (vgl. , BStBl 2011 II S. 769 und , BStBl 2011 II S. 846).

Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

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