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Bestellung eines Erbbaurechts an Grundstücken des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens
Bestellt ein Land- und Forstwirt an einem betrieblichen Grundstück ein Erbbaurecht zum Zwecke der Bebauung durch den Erbbauberechtigten, ist ertragsteuerlich Folgendes zu beachten:
1. Entgeltliche Bestellung des Erbbaurechts
Die (voll-)entgeltliche Bestellung eines Erbbaurechts an einem Grundstück des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens und die anschließende Bebauung durch den Erbbauberechtigten führen nicht zu einer zwingenden Entnahme des Grundstücks aus dem Betriebsvermögen, wenn das belastete Grundstück nach der Erbbaurechtsbestellung dem gewillkürten Betriebsvermögen zugerechnet werden kann.
Die Voraussetzung für die Behandlung als gewillkürtes Betriebsvermögen ist erfüllt, wenn die mit dem Erbbaurecht belasteten Flächen nicht mehr als 10 % der gesamten landwirtschaftlichen Flächen ausmachen ( BStBl 1993 II S. 342 und vom , BStBl 2011 S. II 692).
Ist die Geringfügigkeitsgrenze von 10 % überschritten, so ist zu beachten, dass Land- und Forstwirte gewillkürtes Betriebsvermögen nicht in uneingeschränktem Umfang ausweisen können. Eine Behandlung als gewillkürtes Betriebsvermögen kommt nicht in Betracht, wenn die belasteten Grundstücke aufgrund i...