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BFH Urteil v. - IV R 35/09

Gesetze: AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, FGO § 74, FGO § 90a, FGO § 121, EStG § 13a, EStG § 14a Abs. 4, EStG § 52 Abs. 15

Entnahme einer verpachteten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Fläche; keine Freibetrag für weichende Erben bei Übertragung von landwirtschaftlichen Grundstücken

Leitsatz

Wird ein aus dem landwirtschaftlichen Betrieb entnommenes Grundstück zu gleichen Teilen auf alle erbberechtigten Angehörigen übertragen, die sich dessen Wert auf ihren Pflichtteil anrechnen lassen, ist der Freibetrag für weichende Erben gemäß § 14a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 EStG nicht zu gewähren.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 2057 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 21/2011 S. 842
YAAAD-93381

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