Übertragung von Grundstücken an weichenden Erben; nachträgliche Änderung eines Sachverhalts kein rückwirkendes Ereignis; Hofstelle als unverzichbares Merkmal eines Hofes i.S. des § 14a Abs. 4 EStG
Leitsatz
1. Anders als einzelne Grundstücke ist die Hofstelle für das Vorliegen eines Hofes im Sinne des § 14a Abs. 4 EStG unverzichtbares Merkmal. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der land- und forstwirtschaftliche Betrieb zunächst über eine Hofstelle verfügt hat. Das Tatbestandsmerkmal "Hof" im Sinne des § 14a Abs. 4 EStG ist nicht mit dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im steuerlichen Sinne gleichzusetzen. 2. Die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Teilbetriebs ist kein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, das zum nachträglichen Wegfall der Voraussetzungen des § 14a Abs. 4 EStG führen könnte, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrags zu keinem Zeitpunkt vorlagen.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2011 S. 2007 Nr. 12 EStB 2011 S. 400 Nr. 11 HFR 2012 S. 159 Nr. 2 StuB-Bilanzreport Nr. 22/2011 S. 885 IAAAD-93382