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BMF - IV C 4 - S 2285/07/0005:005 BStBl 2011 I S. 961

Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse; Ländergruppeneinteilung ab

Bezug: (BStBl 2013 I S. 1462)

In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2012 überarbeitet worden. Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben. Gegenüber der Ländergruppeneinteilung zum ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:

Algerien: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

Äquatorialguinea: von Gruppe 2 nach Gruppe 3,

Aserbaidschan: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

Bosnien und Herzegowina: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

Dominikanische Republik: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

Iran, Islamische Republik: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

Insel Man (Isle of Man): Neuaufnahme in Gruppe 1,

Israel: von Gruppe 2 nach Gruppe 1,

Jamaika: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

Kanalinseln bzw. Normannische Inseln (Channel Islands): Neuaufnahme in Gruppe 1,

Kolumbien: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

Kroatien: von Gruppe 3 nach Gruppe 2,

Kuba: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

Namibia: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

Palästinensische Gebiete: von Gruppe 2 nach Gruppe 1,

Ungarn: von Gruppe 3 nach Gruppe 2

Die Beträge des § 1 Absatz 3 Satz 2, des § 10 Absatz 1 Nummer 5 Satz 3,...

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