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BAG Urteil v. - 3 AZR 627/09

Gesetze: § 133 BGB, § 157 BGB, § 1 BetrAVG

Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung - Unterstützungskasse des DGB

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte die Zeiten des befristeten Arbeitsverhältnisses des Klägers bei der ÖTV-Kreisverwaltung C vom 21. Januar 1991 bis zum 20. Juli 1992 und der sich daran anschließenden Arbeitslosigkeit vom 21. Juli 1992 bis zum 31. Januar 1993 bei der Berechnung der späteren Versorgungsbezüge anzurechnen hat.

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Fundstelle(n):
EAAAD-93447

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