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BSG Urteil v. - B 5 R 56/10 R

Gesetze: § 77 Abs 2 Nr 2a SGB 6, § 236a Abs 4 SGB 6, § 2 Abs 2 SGB 9, § 2 Abs 3 SGB 9, § 116 Abs 1 SGB 9, § 4 Abs 5 SchwbG vom , § 38 Abs 1 SchwbG vom , § 96 SGG, § 415 ZPO, § 417 ZPO

(Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Schutzfrist des § 38 Abs 1 SchwbG idF vom - Wirkung im Hinblick auf die gesetzliche Rentenversicherung)

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin ab dem 1.5.2008 Altersrente für schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei mit dem Zugangsfaktor 1,0 gewähren muss.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2011:110511UB5R5610R0

Fundstelle(n):
KAAAD-93484

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