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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 2 K 141/09

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 2, EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. b, EStG § 70 Abs. 4, AO § 37 Abs. 2

Kein Kindergeldanspruch bei Vollzeiterwerbstätigkeit in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen

Leitsatz

Geht das Kind in der zweimonatigen Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen einer Vollzeiterwerbstätigkeit nach, besteht aufgrund fehlender Unterhaltspflicht der Eltern kein Anspruch auf Kindergeld gem. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG (entgegen Verfügung des Bundeszentralamtes für Steuern v. , St II 2-S-2282-138/2008, BStBl I 2008, 716).

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IAAAD-93583

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