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BFH Beschluss v. - XI B 87/10

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe b, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

Kein ermäßigter Steuersatz bei Personenbeförderung in einer Skihalle

Leitsatz

Auf die Beförderung von Personen durch einen Sessel- oder Schlepplift in einer Skihalle ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz nicht anzuwenden, wenn die Aufstiegshilfen ausschließlich zur Skiabfahrt genutzt werden können. Mit der Beförderung mittels Skilift und der Möglichkeit der Skiabfahrt wird eine einheitliche Leistung eigener Art und keine Personenbeförderung nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG erbracht.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 2128 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 21/2011 S. 846
UVR 2012 S. 4 Nr. 1
WAAAD-93749

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