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BFH Urteil v. - VI R 9/11

Gesetze: InsO § 55, InsO § 292, InsO § 295

Recht zur Wahl der Lohnsteuerklasse verbleibt beim Insolvenzschuldner; Einkommensteuernachzahlung für Lohneinkünfte nach Insolvenzeröffnung keine Masseverbindlichkeit

Leitsatz

Beruhen Einkommensteuernachzahlungen auf Lohneinkünften, begründet die Steuerschuld auch dann keine Masseverbindlichkeit, wenn der pfändbare Teil des Erwerbseinkommens zur Masse gelangt ist.
Der Insolvenzverwalter wird nicht dadurch verwaltend im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO tätig, dass er es unterlässt, die Lohnsteuerklassen der Insolvenzschuldner selbst zu bestimmen. Ihm obliegt keine Pflicht, das Steuerklassenwahlrecht für die Insolvenzschuldner auszuüben. Dieses Recht geht nicht auf den Insolvenzverwalter über.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 2111 Nr. 12
BFH/PR 2011 S. 469 Nr. 12
HFR 2012 S. 69 Nr. 1
KÖSDI 2011 S. 17691 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 21/2011 S. 845
ZIP 2011 S. 2118 Nr. 44
VAAAD-93758

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