Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst genutztes Hausgrundstück - Betriebskosten - Stromkosten für Heizungspumpe, Außenbeleuchtung und Gartenpflege - Schätzungsermessen - Gebäudehaftpflichtversicherung
Tatbestand
Der Kläger begehrt im Rahmen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) höhere Kosten der Unterkunft ab 1.1.2005.