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BSG Urteil v. - B 4 AS 1/10 R

Gesetze: § 16 Abs 3 S 2 Halbs 2 SGB 2 vom , § 261 Abs 2 S 1 SGB 3, § 31 S 1 SGB 10, § 44 Abs 1 SGB 1, § 11 S 1 SGB 1, § 284 BGB, § 285 BGB, § 288 BGB, § 291 BGB, § 313 Abs 1 BGB, § 313 Abs 2 BGB, § 812 BGB, §§ 812ff BGB, § 75 Abs 2 Alt 2 SGG

(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung - kein Arbeitsverhältnis - kein Vergütungsanspruch - kein faktisches Arbeitsverhältnis - keine Vertragsanpassung - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch bei fehlender Zusätzlichkeit der Arbeitsgelegenheit - Vermögensverschiebung - Rechtsgrund - Zuweisungsbescheid - kein Anspruch auf Verzinsung nach § 44 Abs 1 SGB 1 - sozialgerichtliches Verfahren - unechte notwendige Beiladung)

Leitsatz

Einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch wegen einer nicht zusätzlichen Beschäftigung eines Hilfebedürftigen im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung steht als Rechtsgrund für die Vermögensverschiebung ein die konkrete Tätigkeit benennender Zuweisungsbescheid entgegen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2011:270811UB4AS110R0

Fundstelle(n):
OAAAD-93889

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