Steuervergünstigungen für Genossenschaften: Einstufung als
staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 87 EG - Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen
Markt
Leitsatz
Steuerbefreiungen wie die in den
Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die Produktions- und
Arbeitsgenossenschaften nach einer nationalen Regelung wie Art. 11 des Decreto
del Presidente della Repubblica Nr. 601 vom zur Regelung der
Steuervergünstigungen in seiner von 1984-1993 geltenden Fassung gewährt werden,
begründen nur dann eine "staatliche Beihilfe" im Sinne des
Art. 87 Abs. 1 EG,
wenn alle Tatbestandsmerkmale dieser Bestimmung erfüllt sind. In einer
Situation, wie sie den beim vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreitigkeiten
zugrunde liegt, ist es Sache dieses Gerichts, insbesondere die Selektivität der
betreffenden Steuerbefreiungen und ihre etwaige Rechtfertigung durch die Natur
oder den allgemeinen Aufbau des nationalen Steuersystems, in das sie sich
einfügen, zu beurteilen, indem es namentlich feststellt, ob sich die in den
Ausgangsverfahren in Rede stehenden Genossenschaften tatsächlich in einer Lage
befinden, die mit der anderer, als Rechtsgebilde mit Gewinnerzielungsabsicht
errichteter Wirtschaftsteilnehmer vergleichbar ist, und ob bejahendenfalls die
günstigere steuerliche Behandlung dieser Genossenschaften zum einen den
wesentlichen Grundsätzen des in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden
Besteuerungssystems innewohnt und zum anderen mit den Grundsätzen der Kohärenz
und der Verhältnismäßigkeit im Einklang steht.