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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 721/07

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst.a, bb

Invalidenrente aus privater Unfallversicherung ist als abgekürzte Leibrente einkommensteuerpflichtig

Leitsatz

Die Invalidenrente aus einer privaten Unfallversicherung ist als abgekürzte Leibrente einkommensteuerpflichtig nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchts. a, bb EStG soweit sie nicht aufgrund einer privaten Schadensersatzpflicht, sondern wegen einer Erkrankung des Bezugsberechtigten gezahlt wird.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 44/2011 S. 3667
TAAAD-93990

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