Erbschaftsteuer: Nach Erbfall festgesetzte Nachzahlungsbeträge zur ESt und Kosten der Erstellung der Einkommensteuererklärung
als Nachlassverbindlichkeiten
Die ESt des Todesjahres des Erblassers kann beim Erben nicht als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden, weil sie zum maßgeblichen
Stichtag noch nicht entstanden ist.
Die Steuerberatungskosten für die Erstellung der ESt-Erklärung für die Erblasserin kann die Erbin nicht als Nachlassverbindlichkeiten
abziehen. Es handelt sich nicht um von der Erblasserin herrührende Schulden, wenn die Erbin erst nach Ableben der Erblasserin
die Anfertigung der Steuererklärung bei einem Steuerberater in Auftrag gegeben hat.