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BAG Urteil v. - 3 AZR 406/09

Gesetze: § 18 Abs 1 S 1 Nr 4 BetrAVG, § 18 Abs 6 BetrAVG, § 30d Abs 3 S 1 BetrAVG, § 30d Abs 3 S 2 BetrAVG, § 2 Abs 1 BetrAVG, § 18 Abs 2 Nr 1 Buchst b BetrAVG, § 30d Abs 3 S 3 BetrAVG, § 2 Abs 5 BetrAVG

Betriebsrente - Dienstordnungsangestellter - Übergangsregelung

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob und ggf. in welcher Höhe die beklagte Innungskrankenkasse dem Kläger eine Zusatzrente entsprechend § 30d Abs. 3 BetrAVG zu zahlen hat.

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 2740 Nr. 44
FAAAD-94060

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