Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - XII ZR 168/09

Gesetze: § 183 Abs 1 S 1 ZPO, § 189 ZPO, Art 5 Abs 1 Buchst a ZustÜbkHaag

Auslandszustellung nach dem Haager Zustellungsübereinkommen: Verletzung von Formvorschriften des Verfahrensrechts des Zustellungsstaates

Leitsatz

1. Werden bei einer Auslandszustellung nach dem Haager Zustellungsübereinkommen (HZÜ) vom die Anforderungen dieses Abkommens gewahrt und bei der Zustellung nur Formvorschriften des Verfahrensrechts des Zustellungsstaates verletzt, wird der Zustellungsmangel nach § 189 ZPO geheilt, wenn das Schriftstück dem Zustellungsempfänger tatsächlich zugegangen ist (Abgrenzung zum Senatsbeschluss, , XII ZB 64/91, BGHZ 120, 305 = FamRZ 1993, 311 ff.) .

2. Dies gilt auch dann, wenn das gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a HZÜ anwendbare Recht des Zustellungsstaates eine Heilung nicht vorsieht .

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 3581 Nr. 49
NJW 2011 S. 8 Nr. 45
NWB-Eilnachricht Nr. 44/2011 S. 3672
ZIP 2011 S. 2380 Nr. 49
CAAAD-94074

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank