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BGH Urteil v. - VIII ZR 47/11

Gesetze: § 305c BGB, § 535 BGB

Mietrechtsstreit um Schadenersatz wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen: Inhaltskontrolle für eine Klausel über das "Weißen" von Decken und Wänden; Abgrenzung von Individualvereinbarung und Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Tatbestand

Der Beklagte war bis zum 31. Januar 2009 Mieter einer Wohnung der Klägerin in L.     . Die Klägerin begehrt Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen.

Fundstelle(n):
RAAAD-94082

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