Insolvenzanfechtung: Rechte des Insolvenzverwalters an zur Sicherung eines Anspruchs abgetretenen Forderungen; Abtretung einer Werklohnforderung des Hauptunternehmers gegen den Bauherrn an den Subunternehmer
Tatbestand
Der Kläger ist Verwalter in dem am 1. Dezember 2006 auf einen Gläubigerantrag vom 13. September 2006 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der I. GmbH (fortan: Schuldnerin). Die Schuldnerin hatte ihre Kundenforderungen mit Verträgen vom 8. Mai 1996 (Buchstaben L bis Z) und vom 16. Februar 2004 (Buchstaben A bis K) im Wege der Globalzession an die S. V. zur Sicherung von deren Ansprüchen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung abgetreten. Am 20. September 2006 vereinbarte die Schuldnerin mit der Beklagten zur Erfüllung eines Vergütungsanspruchs, welcher der Beklagten gegen die Schuldnerin zustand, die Abtretung einer Werklohnforderung der Schuldnerin gegen das Straßenbauamt P. in Höhe eines Teilbetrags von 75.500 €. Das Straßenbauamt zahlte auf eine entsprechende Abtretungsanzeige am 26. Oktober 2006 an die Beklagte einen Betrag von 58.000 €.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW-RR 2012 S. 687 Nr. 11 StBW 2011 S. 1127 Nr. 24 WM 2011 S. 2293 Nr. 48 GAAAD-94090