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BFH Beschluss v. - I B 1/11

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1 Satz 1, AO § 233a, HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 3

Rückstellungen für Nachzahlungszinsen

Leitsatz

Die Bildung von Rückstellungen für Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO bereits zum Ende des Wirtschaftsjahres, in dem die zugrunde liegende Steuer entstanden ist, ist ausgeschlossen. Die Passivierungsvoraussetzungen für Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO müssen eigenständig und unabhängig von den Voraussetzungen der zugrunde liegenden Steuerschuld vorliegen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 2044 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 22/2011 S. 882
XAAAD-94148

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