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BFH Beschluss v. - VII B 59/11

Gesetze: FGO § 114 Abs. 1, FGO § 102

Finanzgerichte für die Überprüfung von Insolvenzanträgen der Finanzbehörde zuständig

Fundstelle(n):
AO-StB 2011 S. 364 Nr. 12
BFH/NV 2011 S. 2105 Nr. 12
QAAAD-94159

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