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BFH Urteil v. - IX R 11/10

Gesetze: EigZulG § 5, EigZulG § 11, EStG § 20 Abs. 1, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1

Einkunftsgrenze des § 5 EigZulG: Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz

Im Rahmen der Prüfung der Überschreitung der Einkunftsgrenze des § 5 EigZulG sind auch solche Kapitaleinnahmen zu berücksichtigen, die dem Antragsteller aufgrund einer den Forderungsinhaber faktisch verdrängenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnis zuzurechnen sind. Eine bloße Vollmacht vermittelt diese Dispositionsbefugnis nicht.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 2023 Nr. 12
HFR 2012 S. 4 Nr. 1
BAAAD-94164

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