Verlust aus der Veräußerung eines der Gesellschaft gewährten Darlehens als nachträgliche Anschaffungskosten
Leitsatz
Zu den nachträglichen Anschaffungskosten i.S. des
§ 17 Abs. 2 EStG gehört auch der Verlust
aus der Veräußerung eines Darlehens, das der GmbH-Gesellschafter der GmbH in
einem Zeitpunkt (Krise) gewährt hat, in dem er als ordentlicher Kaufmann
Eigenkapital zugeführt hätte. Die Bestimmung des Darlehens zur
Krisenfinanzierung kann sich aus den objektiven Umständen der Darlehenshingabe,
aber auch aus einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Erklärung gegenüber
Gläubigern der Gesellschaft oder - wie etwa im Falle eines Rangrücktritts -
gegenüber der Gesellschaft selbst ergeben.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2011 S. 2029 Nr. 12 EStB 2011 S. 437 Nr. 12 GmbHR 2011 S. 1281 Nr. 23 HFR 2012 S. 32 Nr. 1 StBW 2011 S. 1013 Nr. 23 StuB-Bilanzreport Nr. 23/2011 S. 922 LAAAD-94165