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BFH Urteil v. - IX R 54/10

Gesetze: EStG § 17 Abs. 2

Verlust aus der Veräußerung eines der Gesellschaft gewährten Darlehens als nachträgliche Anschaffungskosten

Leitsatz

Zu den nachträglichen Anschaffungskosten i.S. des § 17 Abs. 2 EStG gehört auch der Verlust aus der Veräußerung eines Darlehens, das der GmbH-Gesellschafter der GmbH in einem Zeitpunkt (Krise) gewährt hat, in dem er als ordentlicher Kaufmann Eigenkapital zugeführt hätte.
Die Bestimmung des Darlehens zur Krisenfinanzierung kann sich aus den objektiven Umständen der Darlehenshingabe, aber auch aus einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Erklärung gegenüber Gläubigern der Gesellschaft oder - wie etwa im Falle eines Rangrücktritts - gegenüber der Gesellschaft selbst ergeben.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 2029 Nr. 12
EStB 2011 S. 437 Nr. 12
GmbHR 2011 S. 1281 Nr. 23
HFR 2012 S. 32 Nr. 1
StBW 2011 S. 1013 Nr. 23
StuB-Bilanzreport Nr. 23/2011 S. 922
LAAAD-94165

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