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BMF - IV D 2 - S 7100/08/10009 : 002 BStBl 2011 I S. 982

Umsatzsteuer; Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Umsätze aus Sortengeschäften einer Wechselstube; - (BStBl 2011 II S. 831)

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Mit (BStBl 2011 II S. 831) hat der BFH entschieden, dass ein Unternehmer, der in- und ausländische Banknoten und Münzen im Rahmen von Sortengeschäften an- und verkauft, keine Lieferungen, sondern sonstige Leistungen ausführt. Der BFH hat in diesem Zusammenhang weiter entschieden, dass die Bestimmungen über Buch- und Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen nach den §§ 8 und 17 UStDV auf den Nachweis des Wohnsitzes des Empfängers einer sonstigen Leistung nicht analog anwendbar sind.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom (BStBl 2010 I S. 846), der zuletzt durch das (BStBl 2011 I S. 981)– geändert worden ist, wie folgt geändert:

  1. Nach Abschnitt 3.1 Absatz 4 wird folgender Absatz 5 angefügt:

    „(5) Zur Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen vgl. Abschnitt 3.5.”

  2. In Abschnitt 3.5 Absatz 3 wird der Punkt hinter der Nummer 16 durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer 17 angefügt:

    „17. der An- und Verkauf in- und ausländischer Banknoten und Münzen im Rahmen von Sortengeschäften (Geldwechselgesc...BStBl 2011 II S. 831

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