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BGH Urteil v. - VIII ZR 184/10

Gesetze: § 535 BGB

Vorzeitige Beendigung eines Kraftfahrzeugleasingvertrags mit Andienungsrecht und ohne Mehrerlösbeteiligung: Anspruch des Leasinggebers auf die aufgrund eines fremdverschuldeten Verkehrsunfalls vom Kfz-Haftpflichtversicherer des Schädigers gezahlte Entschädigung

Leitsatz

Bei der vorzeitigen Beendigung eines Leasingvertrags mit Andienungsrecht und ohne Mehrerlösbeteiligung steht eine Versicherungsentschädigung, die aufgrund eines fremdverschuldeten Verkehrsunfalls vom Haftpflichtversicherer des Schädigers wegen der Beschädigung des Leasingfahrzeugs auf Totalschadensbasis gezahlt wird, dem Leasinggeber zu, soweit sie nicht vom Leasingnehmer zur Reparatur des Leasingfahrzeugs verwendet wird. Das gilt auch insoweit, als die Versicherungsentschädigung den zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages noch nicht amortisierten Gesamtaufwand des Leasinggebers einschließlich des kalkulierten Gewinns übersteigt (Fortführung von BGH, , VIII ZR 278/05, WM 2008, 368) .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 2817 Nr. 46
DB 2011 S. 2603 Nr. 46
NJW 2011 S. 3709 Nr. 51
NJW 2011 S. 6 Nr. 46
WM 2012 S. 619 Nr. 13
PAAAD-94288

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