Bewertung eines Mietwohngrundstücks im Sachwertverfahren; Schätzung der üblichen Miete
Leitsatz
Die Bewertung eines Mietwohngrundstücks im Ertragswertverfahren setzt voraus, dass es zum Hauptfeststellungszeitpunkt eine hinreichende Zahl vermieteter Objekte gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung gegeben hat. Handelt es sich bei einem Mietwohngrundstück, das nach seiner Gestaltung einem Ein- oder allenfalls einem Zweifamilienhaus entspricht, um ein nach Art, Lage Gestaltung und Ausstattung einmaliges Objekt zum Hauptfeststellungszeitpunkt, ist das Grundstück im Sachwertverfahren zu bewerten.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2011 S. 2019 Nr. 12 HFR 2012 S. 9 Nr. 1 LAAAD-94366