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BFH Beschluss v. - III B 110/10

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1, FGO § 90 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, EStG § 64 Abs. 2 Satz 1

Verzicht auf mündliche Verhandlung beinhaltet zugleich Verzicht auf Zeugeneinvernahme

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 2100 Nr. 12
PAAAD-94369

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