Beruft sich der Arbeitnehmer gegenüber einer Arbeitsanweisung des Arbeitgebers auf einen ihr entgegenstehenden, ernsthaften inneren Glaubenskonflikt, kann das Beharren des Arbeitgebers auf Vertragserfüllung ermessensfehlerhaft iSv. § 106 Satz 1 GewO iVm. Art. 4 Abs. 1 GG sein.
In diesem Fall stellt zwar die Weigerung des Arbeitnehmers, der Weisung nachzukommen, keine vorwerfbare Pflichtverletzung dar, kann aber geeignet sein, eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers zu rechtfertigen, wenn es dem Arbeitgeber nicht ohne größere Schwierigkeiten möglich ist, den Arbeitnehmer anderweit sinnvoll einzusetzen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2011 S. 3004 Nr. 48 BB 2011 S. 627 Nr. 10 BB 2012 S. 326 Nr. 5 DStR 2011 S. 865 Nr. 18 GmbHR 2011 S. 106 Nr. 7 NJW 2011 S. 3319 Nr. 45 StBW 2011 S. 283 Nr. 6 DAAAD-94402