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BAG Urteil v. - 8 AZR 204/10

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer von dem Beklagten - vorsorglich - am 16. Oktober 2008 ausgesprochenen außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung.

Fundstelle(n):
WAAAD-94692

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