Frist zur Revisionsbegründung bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung; Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums maßgebend für die Inanspruchnahme des Freibetrags bei der Veräußerung
Leitsatz
1. Die Gewährung des Freibetrags bei der Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Ganzen nach § 14a Abs. 1 EStG setzt voraus, dass der Tatbestand der Betriebsveräußerung vor dem verwirklicht worden ist, d.h. mindestens das wirtschaftliche Eigentum an den wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergegangen ist. 2. Der Zeitpunkt, an dem der Tatbestand der Betriebsveräußerung verwirklicht wird, ist für die Entstehung und die Ermittlung des Veräußerungsgewinns sowie die Beurteilung der Frage maßgebend, ob es sich bei dem Veräußerungsobjekt um einen Betrieb im Ganzen, einen Teilbetrieb oder um einen Mitunternehmeranteil handelt; ebenso entscheidet sich danach, ob der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat und deshalb den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG in Anspruch nehmen kann. 3. Auch die Frist zur Begründung der Revision nach § 120 Abs. 2 Satz 1 FGO ist eine "Frist für einen Rechtsbehelf" i.S. des § 55 Abs. 1 FGO.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 41 Nr. 1 HFR 2012 S. 162 Nr. 2 StBW 2011 S. 1180 Nr. 26 StuB-Bilanzreport Nr. 2/2012 S. 80 QAAAD-94856