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BGH Urteil v. - I ZR 145/10

Gesetze: § 17 Abs 1 UrhG, § 97 Abs 1 S 1 UrhG vom

Urheberrechtsverletzung im Internet: Ersatzfähigkeit anwaltlicher Abmahnkosten nach Abmahnung wegen des Anbietens eines mit einer geschützten Abbildung versehenen Kleidungsstücks via eBay

Tatbestand

Die Klägerin ist Inhaberin der in Deutschland und Österreich bestehenden ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Grafiken des amerikanischen Tattoo-Künstlers H.    („   H.   “).

Fundstelle(n):
IAAAD-95485

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