Gesetze: § 85 Abs 4 S 2 SGB 5 vom , § 85 Abs 4 S 7 SGB 5 vom , § 85 Abs 4 S 8 SGB 5 vom , § 85 Abs 4a S 1 SGB 5, § 75 Abs 1 SGG, § 70 Nr 1 SGG
Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für Anpassungen - Beteiligtenfähigkeit einer aufgelösten Gemeinschaftspraxis - nicht notwendige Beiladung der Krankenkassenverbände - kein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum der Kassenärztlichen Vereinigung bei Prüfung von Besonderheiten - Notwendigkeit einer allgemeinen Härteklausel im Honorarverteilungsvertrag
Leitsatz
Anpassungen des Regelleistungsvolumens zur Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung setzen voraus, dass in besonderem Umfang spezielle Leistungen erbracht werden.