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BSG Urteil v. - B 6 KA 20/10 R

Gesetze: § 75 Abs 1 SGG, § 85 Abs 4 S 2 SGB 5 vom , § 85 Abs 4 S 7 SGB 5 vom , § 85 Abs 4 S 8 SGB 5 vom , § 85 Abs 4a S 1 SGB 5 vom

Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - einfache Beiladung der Krankenkassenverbände - Vorstand einer Kassenärztlichen Vereinigung - Ermächtigung zu konkretisierenden Regelungen und Einzelfallentscheidungen - Vorliegen eines besonderen Versorgungsbedarfs - Geltung auch für Regelleistungsvolumen - Praxisausrichtung auf besonders zeitintensive Leistungen aus dem allgemeinen Leistungsspektrum der Fachgruppe - keine vergütungsrelevante Besonderheit - allgemeine Härtefallklausel im Honorarverteilungsvertrag - wirtschaftliche Einbußen durch Regelleistungsvolumen -Nichtvorliegen eines Härtefalls

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Zuerkennung einer Erhöhung des Regelleistungsvolumens (RLV) für die Quartale IV/2006 und I/2007.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2011:290611UB6KA2010R0

Fundstelle(n):
TAAAD-95519

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