Gesetze: § 75 Abs 1 SGG, § 85 Abs 4 S 2 SGB 5 vom , § 85 Abs 4 S 7 SGB 5 vom , § 85 Abs 4 S 8 SGB 5 vom , § 85 Abs 4a S 1 SGB 5 vom
Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - einfache Beiladung der Krankenkassenverbände - Vorstand einer Kassenärztlichen Vereinigung - Ermächtigung zu konkretisierenden Regelungen und Einzelfallentscheidungen - Vorliegen eines besonderen Versorgungsbedarfs - Geltung auch für Regelleistungsvolumen - Praxisausrichtung auf besonders zeitintensive Leistungen aus dem allgemeinen Leistungsspektrum der Fachgruppe - keine vergütungsrelevante Besonderheit - allgemeine Härtefallklausel im Honorarverteilungsvertrag - wirtschaftliche Einbußen durch Regelleistungsvolumen -Nichtvorliegen eines Härtefalls
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Zuerkennung einer Erhöhung des Regelleistungsvolumens (RLV) für die Quartale IV/2006 und I/2007.