Rückforderung von Versorgungsbezügen; Anrechnung von Einkünften aus Gewerbebetrieb auf Versorgung
Leitsatz
1. Der Begriff der Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne von § 53 Abs. 7 Satz 1 BeamtVG entspricht dem Begriff des Einkommensteuergesetzes.
2. Ein Ruhestandsbeamter betreibt in der Regel einen gewerbsmäßigen Grundstückshandel, wenn er innerhalb von fünf Jahren zwischen Anschaffung bzw. Bebauung eines Grundstücks und dem Verkauf mindestens vier Objekte veräußert.
Tatbestand
Fundstelle(n): HFR 2012 S. 445 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 48/2011 S. 3994 RAAAD-95537